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AGB

Sapherior Consult GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines, Anwendungsbereich

  1. Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für Verträge (nachfolgend einzeln auch „Auftrag“) zwischen der Sapherior Consult GmbH (nachfolgend „Sapherior Consult“) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, und zwar ausschließlich.

  2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Auftraggeber auf sie verweist und Sapherior Consult ihnen nicht widerspricht oder in Kenntnis derselben Leistungen des Auftraggebers entgegennimmt. 

II. Grundlagen der Vertragsbeziehung

  1. Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrags bekanntwerdenden vertraulichen Informationen absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese vor Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Vertrauliche Informationen sind solche Informationen, die ein verständiger Dritter aufgrund ihres Inhaltes oder der Art und Weise ihrer Offenlegung als vertraulich einstufen würden. Dazu zählen insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Produktionsverfahren, interne Angelegenheiten und sonstige geschäftlichen Tatsachen der jeweils anderen Partei und mit ihr verbundener Unternehmen sowie die Arbeitsergebnisse, die Sapherior Consult dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung stellt. 

  2. Dies gilt nicht, wenn (i) eine Offenlegung an Dritte zur ordnungsgemäßen Ausführung der Bestimmungen des Auftrags zwingend notwendig ist, (ii) die betroffene Information öffentlich bekannt ist, (iii) eine Offenlegung aufgrund zwingender gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung beschränkt auf diese Zwecke erfolgt oder (iv) die jeweils andere Partei zuvor in Textform zugestimmt hat.
  3. Vorstehende Verpflichtungen gelten bis zum Ablauf von fünf Jahren ab Vertragsbeendigung fort. Sie gelten unbefristet, wenn personenbezogene Daten betroffen sind. 

  4. Sämtliche Arbeitsergebnisse, die Sapherior Consult dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung stellt, dürfen nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gegenstand der Beratung genutzt werden. Das geistige Eigentum an den Arbeitsergebnissen und dem zugrundeliegenden Knowhow (einschließlich etwaiger Weiterentwicklungen) verbleibt bei Sapherior Consult.

  5. Sapherior Consult ist nur beratend tätig, die Verantwortung für sämtliche Entscheidungen liegt beim Auftraggeber. 

III. Vergütung und Kostenerstattung

  1. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand (Stunden), wobei die kleinste Einheit 30 Minuten beträgt. Ein Arbeitstag umfasst acht Stunden. 

  2. Reise- und Übernachtungskosten (z. B. Flüge, Übernachtungen, Zugfahrten, Mietwagen inklusive Energieträger, Taxi, Nutzung eines privaten Pkw, Parkgebühren) werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Vorlage üblicher Belege erstattet. Für die Nutzung eines privaten Pkw werden 0,30 € pro gefahrenem Kilometer abgerechnet. Bei Bahnfahrten werden die Kosten der ersten Klasse, bei Flügen innerhalb Europas die Kosten der Economy-Class und bei Flügen außerhalb Europas die Kosten der Business Class erstattet. 

  3. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sind 30 Tage nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils nachträglich zum Ende eines Kalendermonats.

IV. Ausschluss von Ansprüchen 

  1. Sapherior Consult haftet unbeschränkt nur für von Sapherior Consult selbst oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit von Sapherior Consult selbst oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhalt der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten), haftet Sapherior Consult auch in Fällen von einfacher Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung von Sapherior Consult auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung seitens Sapherior Consult ist ausgeschlossen. 

  2. Ansprüche gegen Sapherior Consult wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Sapherior Consult selbst oder ihren Erfüllungsgehilfen, unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Alle anderen gegen Sapherior Consult gerichteten Ansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 

  3. Ist Sapherior Consult infolge eines Umstandes, der nicht von Sapherior Consult zu vertreten ist, außer Stande, den Auftrag ganz oder teilweise zu erfüllen, so wird Sapherior Consult von ihrer Pflicht zur Leistungserbringung frei und hat nur einen Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen. 

V. Kündigung und höhere Gewalt

  1. Beide Parteien sind berechtigt, den Auftrag ordentlich jederzeit mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zu kündigen. 

  2. Ist eine Partei in Folge höherer Gewalt an ihrer Pflichtenerfüllung gehindert, werden die Pflichten beider Parteien für die Dauer der höheren Gewalt zunächst ausgesetzt. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und trotz Beachtung zumutbarer Sorgfalt von keiner Partei abwendbares oder rechtzeitig abwendbares Ereignis, wie z. B. Naturkatastrophen, Sturm, Feuer, (Bürger-)Krieg, Aufruhr, terroristische Handlungen, Streik, Aussperrung, Stromausfall, Epidemie, behördliche oder gerichtliche Maßnahmen (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit), gesetzliche Bestimmungen. Die Parteien werden sich bemühen, ihre Verpflichtungen in diesen Fällen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Schlagen diese Bemühungen fehl und dauert die höhere Gewalt länger als 45 Tage an, ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Gegenseitige Schadenersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen. 

  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in beiden Fällen unberührt.  

  4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

VI. Schlussbestimmungen 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages in Verbindung mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für Lücken eines Vertrages in Verbindung mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen. 

  2. Verträge zwischen Sapherior Consult und ihren Auftraggebern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aufgrund oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist Leverkusen ausschließlicher Gerichtsstand. 

 

Stand: Januar 2026

 

Kontakt

Grundermühlenweg 16
51381 Leverkusen
info@sapherior-consult.com